Geschichten

Weltweites Matriarchat

UN-Beschluss für ein weltweites Matriarchat
 
Wir schreiben das Jahr 2030.
Es tagte eine Kommission, welche sich mit den Themen Geschichte, Psychologie, Soziologie, Politologie, Rechtswissenschaft und Literatur befasste:
 
Der Fortgang der Kommissionsarbeit:
 
Der Ausgangsbefund für diesen Beschluss kam von der Analyse der Kongo-Kriege, Kivu-Auseinandersetzungen und insbesondere der Hutu-Tutsi-Massaker. Die Analyse war insofern neu und interessant, als dass herausgestellt werden konnte, dass die Massaker nicht nur im Rahmen einer sich spiralförmig entwickelnden Reaktion–Gegenreaktion erfolgten, sondern im Wesentlichen von vorbestehenden Spannungen im Volke der Hutu ausgingen. Das heißt, es konnte dokumentiert werden, dass eine emotional treffende „Aufhetzung“ binnen kurzer Zeit, Minuten bis Tage(!), Menschen zu Mördern werden ließ. Und es wurde hier auch statistisch untersucht: Circa 7 -8 % der Bevölkerung (Ruanda) „transformierte“ sich zu Mördern. Und die Kernaussage: in dieser Gruppe befanden sich nur 3 % Frauen.
 
Und dies, obwohl das Aufhetzen auch und wesentlich von einer Frau ausging, Pauline Nyiramasuhuko, 1994 Familienministerin in Ruanda. Man analysierte allerdings auch andere gewaltsame Auseinandersetzungen und kam zu dem Ergebnis, dass der Anteil von 3 % sich nicht überall bestätigen ließ. Das Ergebnis von Analysen gewaltbereiter Gruppen, zum Beispiel Nazi-Deutschland, ergab, dass der Anteil gewaltbereiter Frauen dann höher lag, wenn es sich um eine längere Entwicklung zur Gewalt handelte. So zum Beispiel bei extrem rechts- oder auch linksradikalen Gruppen. Hierbei war wiederum auffällig, dass diese radikalen politischen Vereinigungen jedoch relativ selten regierungsbildend waren.
 
Die Untersuchung zeigte bei weiblich besetzten Regierungen nur in Einzelfällen Protagonisten mit primär – männlichen - aggressiven Zügen, z.B. Golda Meir. Andere aggressiv wirkende oder handelnde weibliche Regierungsmitglieder, entwickelten ihre Aggression eher aus Überlegungen des kleinsten Widerstandes heraus, also eher passiv, “fremdmotiviert“, zum Beispiel in Myanmar, Verfolgung der Rohingya und der Karen.
 
Die Untersuchung und das war ein absolutes Novum, wurde von Historikern geleitet. Unter der Prämisse, dass man eben doch aus der Geschichte etwas lernen könnte. Hierbei waren auch Literaten beteiligt, welche herausstellen konnten, dass weibliche Aggressionen häufig sozusagen im „zweiten Glied“ stattfinden, zum Beispiel verdeckt als Maßnahmen des Intrigierens (auch bereits bei Shakespeare nachzulesen). Die Kommission tagte etwa zwei Jahre lang. Das Ergebnis lautete:
 
Der historische Kontext lässt die Schlussfolgerung zu, dass das männliche Geschlecht im Hinblick auf menschliche Qualitäten in Führungspositionen versagt hat. Im Geschlechtervergleich fällt das Ergebnis hochsignifikant zu Ungunsten des männlichen Geschlechts aus. Andere menschliche Merkmale, wie Erziehung, Ausbildung, materieller Wohlstand, lassen sich bei weitem statistisch nicht mit dieser hohen Signifikanz zuordnen, wie das Geschlecht. Es gibt deutliche Hinweise, darauf, dass hier entwicklungspsychologische, wie frühkindliche, aber auch pubertäre und postpubertäre Einflüsse eine Rolle spielen, wie Erfahrungen mit Körperlichkeit und Erfahrungen mit der eigenen Gefühlswelt, wobei die Erfahrung selbst und die Verarbeitung dieser Erfahrungen offensichtlich zu einer Modulation des Triebgeschehens führt, insbesondere den Umgang mit dem Sexualtrieb. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass sich die Geschlechtsunterschiede auch transkulturell, transnational nachweisen lassen.
 
Auf der männlichen Seite ist demgegenüber hochsignifikant eine verminderte Fähigkeit beziehungsweise ein Mangel an Reflexion bei der Sozialisation vorhanden, welche sich aggressionsfördernd auswirkt.
 
Fazit: das männliche Geschlecht hat jedes Vertrauen in Qualitäten menschlichen Führungsverhaltens verspielt – für immer.
 
Somit kommt die UNO-Kommission zu dem Entschluss, einen Weg zum grundsätzlichen Wechsel der nationalen Regierungen zu empfehlen:
 
Im Einzelnen: Aufnahme eines Artikels in die Verfassung jeden Landes, dass die jeweils höchsten Regierungsämter, hier sind zu nennen,
Kanzlerschaft, Regierungspräsidentschaft, Ministerpräsidentschaft,
 
nur von Frauen besetzt werden dürfen.
 
Überdies ist ein Passus aufzunehmen welcher festlegt, dass die regierenden Frauen sich – nach einem noch festzulegenden Schema – halbjährlich treffen. Empfohlen wird ein Treffen am Sitz der UNO im Wechsel mit einer Konferenz in einem Gastland.
 
Die Anlaufzeit für die Umsetzung ist mit 4 J. zu veranschlagen. 4 Jahre können genutzt werden, um die neuen Regierungen in dieser Zeit als Schattenkabinett zusammenzustellen. Die vorangehenden Wahlen können in jedem Land in gewohnter Weise erfolgen, auch in der landesüblichen „Parteienlandschaft“, wobei ein niedriger Demokratie-Index einer Nation nicht zu einer Verzögerung führen darf.
 
Es ist ein Stichtag festzulegen, an welchem auf der gesamten Welt gleichzeitig die neuen Regierungen aktiv werden.
 
Nach Rechnungen der Kommission, könnten diese Maßnahmen die Frequenz kriegerischer Auseinandersetzungen mittelfristig um 60 – 80 % senken. Überdies könnte eine bessere Handhabung der durch den Klimawandel bedingten global-ökologisch zu ergreifenden Maßnahmen möglich sein.
 
 
Gereon Walther
 
 
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